Wer kann Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft können erwerben:
1. Lufthanseaten im Ruhestand sowie Lufthanseaten im Vorruhestand oder Teilzeitmodell mit voller, endgültiger Freistellung von der Arbeit.
2. Ehemalige Lufthansa-Beschäftigte, die bis zur Pensionierung im Interesse oder im Auftrag der Lufthansa Aufgaben in Verbänden, Firmen oder Verwaltung außerhalb des Lufthansa Konzerns wahrgenommen haben.
3. Eine assoziierte Mitgliedschaft können ehemalige Lufthanseaten erwerben, die langjährig im Lufthansa Konzern, jedoch nicht bis zur Pensionierung beschäftigt waren. Weiterhin gilt dies für Ehe- oder Lebenspartner von Lufthansa-Beschäftigten, wobei beim Tod des Lufthanseaten die Mitgliedsschaft des Ehepartners in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt werden kann.
Dieser Antrag wurde von uns im Acrobat PDF Format so erstellt, dass er bereits am Bildschirm ausgefüllt,
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