Liebe Mitglieder,
gerne stellen wir von unseren Veranstaltungen und Ausflügen Bilder in unserem Webportal zur Ihrer Ansicht zur Verfügung. Hier ist ein breites Spektrum von historischen Bildern, Momentaufnahmen besonderer Ereignisse und sehenswerte Bilder von den Ausflügen zu sehen.
Zu berücksichtigen ist auch der Datenschutz - das eigene Bild - Veröffentlichung von Veranstaltungsbildern und historischen Bildern.
Grundsätzliches:
Das Recht am eigenen Bild beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und Art. 2 GG) und ist im Kunsturhebergesetz (KUG), insbesondere in den §§ 22-24 verankert. Es handelt sich dabei um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Bildnissen. Der Begriff „Verbreitung“ ist sehr weit gefasst und kann auch die Weitergabe im privaten Bereich betreffen. Damit muss das „Recht am eigenen Bild“ im Spannungsfeld der Grundrechte gesehen werden.
Personen bei Veranstaltungen
Nehmen Personen an Veranstaltungen (Versammlungen, Reisen oder ähnliche vereinsbezogene Vorgänge) teil,
so dürfen nach § 23 (1) KUG Abbildungen ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Die Abbildung muss jedoch die dargestellten Personen
als Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung erfassen. Gegenstand der erlaubten Darstellung i.S. des § 23 KUG ist immer nur die Darstellung
des Gesamtvorganges, nicht aber das Herausgreifen nichtrepräsentativer Einzelereignisse. Einzelaufnahmen, Großaufnahmen oder individuell
erkennbare Portraits fallen nicht unter diesen Fall der Abbildungsfreiheit.
Unsere Bitte an alle Vereinsmitglieder: